Fragen und Antworten
zur Gesellschaftsform und den Handelsstrategien der Derivest GmbH
Wann und wie kann ich an der Festzinsanlage der Derivest GmbH (Nachrangdarlehen) partizipieren?
Um an dem Anlageangebot partizipieren zu können, ist die Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und von dem Anleger eigenhändig unterschriebenen Zeichnungsscheins Voraussetzung. Das Vertragsverhältnis wird mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Emittentin (Derivest GmbH), vertreten durch die Geschäftsführung, wirksam.
In der Zeichnungserklärung ist durch den Anleger anzugeben, wie hoch die gewünschte Anlagesumme (Darlehensbetrag) sein soll. Sofern neben der Einmalanlage eine monatliche Zuzahlung erfolgen soll, sind hierzu weitere Angaben auf dem Zeichnungsschein erforderlich.
Die Verzinsung des eingezahlten Kapitals erfolgt ab dem Tag der Gutschrift auf dem Konto der Derivest GmbH (Vergleiche hierzu auch das Verkaufsexposé zum Nachrangdarlehen der Derivest GmbH auf unserer Homepage: www.derivest-strategie.de).
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung?
Die Derivest GmbH sieht einen Mindestanlagebetrag in Höhe von 500,00 € (zzgl. Agio) vor.
Sind auch Teileinzahlungen/Sparpläne möglich?
Sparpläne sind ab einem Betrag von 25,00 € (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) im Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Allerdings setzt dies voraus, dass die Mindestanlagesumme in Höhe von 500,00 € vollständig einbezahlt wurde.
Besteht eine Mindestanlagedauer?
Eine Mindestanlagedauer besteht nicht. Eine (Teil-)Verfügung oder das Ausscheiden aus der Gesellschaft ist jeweils vierteljährlich zum Ende eines Kalenderquartals (31.03., 30.06., 30.09. bzw. 31.12.) möglich. Dieses ist der Geschäftsleitung mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Ausscheidens anzuzeigen (Kündigungsfrist). Die Rückzahlung inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen erfolgt ca. drei Bankarbeitstage nach Wirksamwerden der Kündigung zu Gunsten der in der Zeichnungserklärung genannten Kontoverbindung des Anlegers.
Sind Teilauszahlungen möglich?
Teilauszahlungen sind möglich.
Wie kann ich die Wertentwicklung meiner Anlage verfolgen?
Es wird ein halbjährlicher Darlehensregisterauszug (per 30.06. und 31.12.) per Post versandt, auf dem der rechnerische Zinsanspruch ersichtlich ist.
Wer trifft die Anlageentscheidungen? Welche Handelsstrategie wird verfolgt?
Die Anlageentscheidungen wurden auf der Basis der durch die Gesellschaft definierten Anlagerichtlinien mittels Vermögensverwaltungsauftrag an die Sensus Vermögensverwaltungen GmbH delegiert. Zur Erzielung einer stabilen Rendite wird schwerpunktmäßig in solide und inflationsgeschützte Werte wie festverzinsliche Wertpapiere und Festzinsanlagen, Sachwerte und Beteiligungsinvestments investiert.
Dies ermöglicht eine hohe Planungssicherheit auf der Ertragsseite und schafft Unabhängigkeit von den Schwankungen der internationalen Kapitalmärkte.
Die Umsetzung aktiv gemanagter Anlagestrategien im Bereich alternativer Investments trägt zu einer Ertragssteigerung und Liquiditätssicherung bzw. Verfügbarkeit der überlassenen Anlagemittel bei.

